Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 und was das für Sie als Kunde bedeutet

Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 und was das für Sie als Kunde bedeutet

Zum 01. Januar trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft.

Es verpflichtet alle Händler und Hersteller, und damit auch Sie als Verlag oder Industrieunternehmen, Ihrer Produktverantwortung nachzukommen und sich an dem Recycling der in den Verkehr gebrachten Verkaufs- und Versandverpackungen zu beteiligen. Die Verpflichtung zur Beteiligung an einem dualen System ist unverändert geblieben. Neu ist die zusätzliche Meldung der Verpackungsmengen bei der sogenannten zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), welche als Kontrollinstanz des dualen Systems dienen soll.

Was das für Sie als Kunde bedeutet haben wir in einem übersichtlichen Kundeninformationsblatt zusammengestellt, was Sie sich hier gerne als PDF herunterladen können:

  Kundeninfo Verpackungsgesetz

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